Anbei senden wir die Aktualisierung der Handlungsempfehlung entsprechend der Verordnung per 25. Jänner 2021.
Wesentliche Punkte:
- FFP2 Maskenpflicht, außer für aktiv trainierende Athlet*innen
- Mindestabstand von 2m zwischen Betreuer*innen, Trainer*innen und Athlet*innen ist immer einzuhalten
- Verwendung von Trainingsgeräten und Hilfsmitteln nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern
- Eistanzen, Paarlaufen, Synchroneislaufen (wenn nicht aus einem gemeinsamen Haushalt): Verpflichtende Testung alle 7 Tage