Ausbildung Offizielle
Schieds- und Preisrichter / Technisches Panel
Schiedsrichter für Wettbewerbe von Verbandsvereinen
- Die betreffende Person muss in den letzten drei Jahren, die der Meldung vorangegangen sind, als Preisrichter für Wettbewerbe von Verbandsvereinen in der Liste gewesen sein und in dieser Zeit jährlich zumindest bei zwei derartigen Wettbewerben gewertet haben. Die Wertungen während dieser drei Jahre müssen zumindest „zufriedenstellend“ gewesen sein.
- Ferner hat sich diese Person einer theoretischen Prüfung, die auf die speziellen Erfordernisse dieser Kategorie eingeht, zu unterziehen.
- Die betreffende Person muss größtes Fachwissen der betreffenden Disziplin und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen, des Weiteren fähig sein Anweisungen zu geben und im Team zu arbeiten.
Schiedsrichter für nationale Meisterschaften
- Die betreffende Person muss in den letzten beiden der Meldung vorausgegangenen Jahren zumindest einmal als Schiedsrichter tätig gewesen sein und in den letzten fünf Jahren dreimal als Preisrichter bei ÖEKV-Meisterschaften gewertet haben.
- Ferner hat sich diese Person einer theoretischen Prüfung, die auf die speziellen Erfordernisse dieser Kategorie eingeht, zu unterziehen.
- Die betreffende Person muss größtes Fachwissen der betreffenden Disziplin und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen, des Weiteren fähig sein Anweisungen zu geben und im Team zu arbeiten.
Internationaler Schiedsrichter
Für die erste Anerkennung als internationaler Schiedsrichter müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- im Jahr der Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht;
- internationaler Preisrichter seit drei aufeinanderfolgenden Saisonen;
- Die betreffende Person muss größtes Fachwissen der betreffenden Disziplin und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen, des Weiteren fähig sein Anweisungen zu geben und im Team zu arbeiten.
- In den 36 Monaten vor der Nominierung als Schiedsrichter in zwei nationalen Wettbewerben gewertet haben und als Preisrichter in drei internationalen Wettbewerben (3x Kurzprogramm, 3x Kür) gewertet haben.
- In den 48 Monaten vor der Nominierung ein ISU-Seminar für Preisrichter und das Seminar für die erste Nominierung von internationalen Schiedsrichtern besucht haben.
- Absolvierung der ISU Prüfung für internationale Schiedsrichter.
ISU Schiedsrichter
Für die erste Anerkennung als ISU Schiedsrichter müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- im Jahr der Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht;
- ISU Preisrichter seit drei aufeinanderfolgenden Saisonen;
- Die betreffende Person muss größtes Fachwissen der betreffenden Disziplin und gute Kommunikationsfähigkeiten besitzen, des Weiteren fähig sein Anweisungen zu geben und im Team zu arbeiten.
- In den 48 Monaten vor der Nominierung als Schiedsrichter in zwei internationalen Wettbewerben (2x Kurzprogramm, 2x Kür) gewertet haben und als Preisrichter in vier Segmenten bei folgenden Wettbewerben gewertet haben (ISU GP Final, ISU Meisterschaften, Olympische Winterspiele) gewertet haben.
- In den 48 Monaten vor der Nominierung ein ISU-Seminar für Preisrichter und das Seminar für die erste Nominierung von ISU Schiedsrichtern besucht haben.
- Absolvierung der ISU Prüfung für ISU Schiedsrichter.
Verbandspreisrichter
Voraussetzungen für die Gruppe Verbandspreisrichter (ÖWO Regel 425 Punkt 5.1.):
- 17. Lebensjahr vollendet
- aktive Laufbahn beendet
- Besuch eines Preisrichterlehrganges > Aufnahme in die Liste der Probepreisrichter
- Probewertungen
- Prüfung
Probewerten
Bei allen nationalen Bewerben und nach Möglichkeit auch bei int. Bewerben in Österreich. Nennung (rechtzeitig!) erfolgt über den Verein/ oder die Preisrichtervereinigung an den Veranstalter.
Für Probepreisrichter werden vom Verband keine Kosten übernommen, diese sollte der Verein bezahlen.
Wie oft?
- Innerhalb der Meldung (zur Prüfung) vorangegangenen 2Jahren oder bei mindestens 3 Bewerben
- mindestens 6 Gruppen
- 3 mal min. 10 Läufer in der Gruppe bei den weiteren min. 6 Läufer, einmal auch min. 5 Läufer
- zufriedenstellende Wertungen
Es werden nur Wertungen von Kurzprogramm + Kür anerkannt, d.h. ab Gruppe Advanced Novice. Zur Übung wird empfohlen auch die jüngeren Gruppen zu werten.
Prüfung
Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss der Verein VOR dem 1. APRIL eine Nennung mit den bestätigten Probewertungen (Formular) an Skate Austria schicken. (ÖWO 425 Punkt 2.)
Die Prüfung findet meistens im Anschluss an den Preisrichterlehrgang (idR im September) statt.
Preisrichter für nationale Meisterschaften
Nach drei Jahren als Verbandspreisrichter kann die Preisrichtervereinigung bzw. der Verein die Höherreihung zum Preisrichter für nationale Meisterschaften beantragen (vor dem 1. April).
Dazu muss die betreffende Person in den letzten drei Jahren, die der Meldung vorausgegangen sind, als Verbandspreisrichter in der Liste gewesen sein und in dieser Zeit jährlich zumindest bei zwei Verbandswettbewerben gewertet haben. Die Wertungen während dieser drei Jahre müssen zumindest „zufriedenstellend“ gewesen sein. Ferner hat sich diese Person einer theoretischen Prüfung, die auf die speziellen Erfordernisse dieser Kategorie eingeht, zu unterziehen.
Internationaler Preisrichter
Nach zwei Jahren als Preisrichter für nationale Meisterschaften, kann ein Preisrichter sich zur Höherreihung als internationaler Preisrichter melden. Dazu muss er die Anforderungen der ISU erfüllen und ein internationales Preisrichterseminar besuchen. Zur Höherreihung darf der Preisrichter maximal 45 Jahre alt sein. Um als internationaler Preisrichter anerkannt zu werden muss eine Prüfung bei der ISU absolviert werden.
ISU Preisrichter
Der höchste Status, den ein Preisrichter erreichen kann, ist Preisrichter für ISU Meisterschaften. Dazu muss ein Preisrichter mindestens drei Jahre internationaler Preisrichter sein und die Anforderungen der ISU erfüllen und eine weitere Prüfung bestehen.
Nationaler Technischer Spezialist
Die erstmalige Meldung einer Person kann für die Kategorie ÖEKV-Meisterschaften oder für die Kategorie Wettbewerbe von Verbandsvereinen erfolgen.
Voraussetzungen:
- durch seinen Verein oder die Technische Kommission gemeldet werden;
- Trainer oder ehemaliger Läufer (d.h. kein aktiver Läufer einer anderen Disziplin, ausgenommen Läufer der Adult-Bewerbe) oder Schieds- und/oder Preisrichter zumindest für ÖEKV-Meisterschaften sein;
- zumindest auf wöchentlicher Basis in der betreffenden Disziplin tätig sein;
- früher Läufer eines höheren Levels gewesen sein (mindestens nationaler Level);
- größte Kenntnisse in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paarlaufen, Eistanzen, Synchronized Skating) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch sprechen können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- ein nationales oder internationales Seminar für Technische Spezialisten abgeschlossen haben und während des gesamten Seminars anwesend gewesen sein;
- die Prüfung für Technische Spezialisten erfolgreich abgelegt haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung das aber nicht das 70. Lebensjahr erreicht haben.
Prüfung:
Die Anerkennung der vorgeschlagenen Technischen Spezialisten für Einzellaufen, Paarlaufen, Eistanzen und Synchronized Skating bedarf der Prüfung und Bewilligung der Technischen Kommission und wird vom Vorstand beschlossen. Über die Zugehörigkeit in Kategorie Verbandslaufen oder Meisterschaften entscheidet die ÖEKV-Prüfungskommission aufgrund der erbrachten Leistung bei der Prüfung.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als nationaler Technischer Spezialist zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens zwei (2) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Technischer Spezialist tätig gewesen sein;
- innerhalb von drei Jahren, die der neuerlichen Meldung vorausgegangen sind, an einem ISU-Seminar oder einem vom ÖEKV anerkannten Seminar für Technische Spezialisten in der betreffenden Disziplin teilgenommen und mit einer Prüfung für den Verbleib in der jeweiligen Kategorie rezertifiziert haben oder bei einem vom ÖEKV anerkannten Seminar für Preisrichter, Technische Controller und/ oder Technische Spezialisten in der Funktion eines Technischen Spezialisten als Vortragender tätig gewesen sein. Eine einmalige Befreiung dieser Verpflichtung wird für ein (1) Jahr im Fall einer medizinisch bestätigten, lebensbedrohlichen Krankheit gewährt;
- im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Internationaler Technischer Spezialist
Voraussetzungen:
- durch seinen Verein oder die Technische Kommission gemeldet werden;
- Trainer oder ehemaliger Läufer (d.h. kein aktiver Läufer einer anderen Disziplin) oder Schieds- und/oder Preisrichter zumindest für internationale Wettbewerbe sein;
- zumindest auf wöchentlicher Basis in der betreffenden Disziplin tätig sein;
- früher Läufer eines höheren Levels gewesen sein (mindestens nationaler Level);
- zwischen dem Ende der aktiven Karriere und der erstmaligen Nominierung als internationaler Spezialist müssen zwei Jahre liegen;
- größte Kenntnisse in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paarlaufen, Eistanzen, Synchronized Skating) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch sprechen können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- im Kalenderjahr der Nominierung das 24. aber nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben;
- muss das ISU Seminar für die erstmalige Nominierung als internationaler Technischer Spezialist absolviert haben;
- muss in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als Technischer Spezialist in zwei nationalen Wettbewerben (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) gewertet haben.
Prüfung:
Es muss im Zuge des ISU Seminares für die erstmalige Nominierung als internationaler Technischer Spezialist eine Prüfung absolviert und bestanden werden.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als internationaler Technischer Spezialist zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens zwei (2) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Technischer Spezialist in zwei nationalen Wettbewerben (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) oder internationalen Wettbewerben tätig gewesen sein (die Wertung im Paarlaufen zählt für Einzellaufen, aber eine Wertung im Einzellaufen zählt nicht für Paarlaufen);
- innerhalb von drei Jahren, die der neuerlichen Meldung vorausgegangen sind, an einem ISU-Seminar für Technische Spezialisten in der betreffenden Disziplin teilgenommen haben;
- Im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben.
ISU Technischer Spezialist
Voraussetzungen:
- durch seinen Verein oder die Technische Kommission gemeldet werden;
- Trainer oder ehemaliger Läufer (d.h. kein aktiver Läufer einer anderen Disziplin) oder Schieds- und/oder Preisrichter zumindest für internationale Wettbewerbe sein;
- zumindest auf wöchentlicher Basis in der betreffenden Disziplin tätig sein;
- früher Läufer eines höheren Levels gewesen sein (mindestens nationaler Level);
- größte Kenntnisse in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paarlaufen, Eistanzen, Synchronized Skating) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch sprechen können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- im Kalenderjahr der Nominierung das nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben;
- muss das ISU Seminar für die erstmalige Nominierung als ISU Technischer Spezialist absolviert haben;
- muss in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als Technischer Spezialist in zwei nationalen Wettbewerben (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) oder internationalen Wettbewerben gewertet haben.
Prüfung:
Es muss im Zuge des ISU Seminares für die erstmalige Nominierung als ISU Technischer Spezialist eine Prüfung absolviert und bestanden werden.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als internationaler Technischer Spezialist zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens zwei (2) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Technischer Spezialist in zwei internationalen und einem ISU Wettbewerb und einem nationalen Wettbewerb (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) tätig gewesen sein (die Wertung im Paarlaufen zählt für Einzellaufen, aber eine Wertung im Einzellaufen zählt nicht für Paarlaufen);
- innerhalb von drei Jahren, die der neuerlichen Meldung vorausgegangen sind, an einem ISU-Seminar für Technische Spezialisten in der betreffenden Disziplin teilgenommen haben;
- Im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben.
Nationaler Technischer Controller
Die erstmalige Meldung einer Person kann für die Kategorie ÖEKV-Meisterschaften oder für die Kategorie Wettbewerbe von Verbandsvereinen erfolgen.
Voraussetzungen:
- in den letzten 2 Jahren, die der Meldung vorausgegangen sind, als Schieds- und/oder Preisrichter für ÖEKV-Meisterschaften in der Liste gewesen sein;
- durch seinen Verein gemeldet werden;
- größte Kenntnisse in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paar-laufen, Eistanzen) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch sprechen können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- in nationales oder internationales Seminar für Technische Controller abgeschlossen haben und während des gesamten Seminars anwesend gewesen sein;
- die Prüfung für Technische Controller erfolgreich abgelegt haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Prüfung:
Die Anerkennung bzw. Zulassung zum Seminar der vorgeschlagenen Technischen Controller für Einzellaufen, Paarlaufen, Eistanzen und Synchronized Skating bedarf der Prüfung und Bewilligung der Technischen Kommission und wird vom Vorstand beschlossen.
Über die Zugehörigkeit in Kategorie Verbandslaufen oder Meisterschaften entscheidet die ÖEKV-Prüfungskommission aufgrund der erbrachten Leistung bei der Prüfung.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als Technischer Controller zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens zwei (2) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Technischer Controller tätig gewesen sein;
- innerhalb von drei Jahren, die der neuerlichen Meldung vorausgegangen sind, an einem ISU-Seminar oder einem vom ÖEKV anerkannten Seminar für Technische Controller in der betreffenden Disziplin teilgenommen und mit einer Prüfung für den Verbleib in der jeweiligen Kategorie rezertifiziert haben oder bei einem vom ÖEKV anerkannten Seminar für Preisrichter, Technische Controller und/ oder Technische Spezialisten in der Funktion eines Technischen Controllers bzw. eines Technischen Spezialisten als Vortragender tätig gewesen sein. Eine einmalige Befreiung von dieser Verpflichtung wird für ein (1) Jahr im Fall einer medizinisch bestätigten, lebensbedrohlichen Krankheit gewährt;
- im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Internationaler Technischer Controller
Voraussetzungen:
- in den letzten 2 Jahren, die der Meldung vorausgegangen sind, mindestens als internationaler Preisrichter in der Liste gewesen sein;
- durch den Verband gemeldet werden;
- größte Kenntnisse in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paar-laufen, Eistanzen) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch sprechen können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- muss das ISU Seminar für die erstmalige Nominierung als Internationaler Technischer Controller absolviert haben;
- muss in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als Technischer Controller in zwei nationalen Wettbewerben (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) gewertet haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Prüfung:
Es muss im Zuge des ISU Seminares für die erstmalige Nominierung als internationaler Technischer Controller eine Prüfung absolviert und bestanden werden.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als internationaler Technischer Controller zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens zwei (2) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Technischer Controller in zwei nationalen oder internationalen Wettbewerben tätig gewesen sein (die Wertung im Paarlaufen zählt für Einzellaufen, aber eine Wertung im Einzellaufen zählt nicht für Paarlaufen);
- innerhalb von drei Jahren, die der neuerlichen Meldung vorausgegangen sind, an einem ISU-Seminar für Technische Controller in der betreffenden Disziplin teilgenommen haben;
- Im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
ISU Technischer Controller
Voraussetzungen:
- in den letzten 2 Jahren, die der Meldung vorausgegangen sind, mindestens als ISU Schieds- oder Preisrichter in der Liste gewesen sein;
- in den letzten 2 Jahren, die der Meldung vorausgegangen sind, mindestens als internationaler Technischer Controller in der Liste gewesen sein;
- durch den Verband gemeldet werden;
- größte Kenntnisse in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paar-laufen, Eistanzen) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch sprechen können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- muss das ISU Seminar für die erstmalige Nominierung als ISU Technischer Controller absolviert haben;
- muss in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als Technischer Controller in zwei nationalen Wettbewerben (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) oder internationalen Wettbewerben gewertet haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Prüfung:
Es muss im Zuge des ISU Seminares für die erstmalige Nominierung als ISU Technischer Controller eine Prüfung absolviert und bestanden werden.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als ISU Technischer Controller zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens zwei (2) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Technischer Controller in zwei internationalen und einem ISU Wettbewerb und einem nationalen Wettbewerb (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) tätig gewesen sein (die Wertung im Paarlaufen zählt für Einzellaufen, aber eine Wertung im Einzellaufen zählt nicht für Paarlaufen);
- innerhalb von drei Jahren, die der neuerlichen Meldung vorausgegangen sind, an einem ISU-Seminar für Technische Controller in der betreffenden Disziplin teilgenommen haben;
- Im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Nationaler DRO
Die erstmalige Meldung einer Person kann für die Kategorie ÖEKV-Meisterschaften oder für die Kategorie Verbandslaufen erfolgen.
Voraussetzungen:
Um als nationaler Data & Replay Operator anerkannt bzw. zum Seminar zugelassen zu werden muss die betreffende Person:
- durch seinen Verein oder die Technische Kommission gemeldet werden;
- Trainer oder ehemaliger Läufer (d.h. kein aktiver Läufer einer anderen Disziplin, ausgenommen Läufer der Adult-Bewerbe) oder Schieds- und/oder Preisrichter zumindest für ÖEKV-Meisterschaften oder eine Person sein, welche mit Eiskunstlaufen befasst ist und gute Kenntnisse über die Arbeit mit (Computer-) Daten und mit Video Systemen hat;
- gutes Fachwissen in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paar-laufen, Eistanzen, Synchronized Skating) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
ein nationales oder internationales Seminar für Data & Replay Operator abgeschlossen haben und während des gesamten Seminars anwesend gewesen sein; - die Prüfung für Data & Replay Operator erfolgreich abgelegt haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung noch nicht das 70. Lebensjahr erreicht haben.
Prüfung:
Die Anerkennung der vorgeschlagenen Data & Replay Operator für Einzellaufen, Paarlaufen, Eistanzen und Synchronized Skating bedarf der Bewilligung der Technischen Kommission und wird vom Vorstand beschlossen. Über die Zugehörigkeit in Kategorie Verbandslaufen oder Meisterschaften entscheidet die ÖEKV-Prüfungskommission aufgrund der erbrachten Leistung bei der Prüfung.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als Data & Replay Operator zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- mindestens ein (1) Mal innerhalb der letzten 24 Monate vor jeder alljährlichen neuerlichen Meldung als Data & Replay Operator tätig gewesen sein (jede Funktion berechtigt extra);
- im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 70 Jahren noch nicht erreicht haben.
Internationaler DRO
Voraussetzungen:
Um als nationaler Data & Replay Operator anerkannt bzw. zum Seminar zugelassen zu werden muss die betreffende Person:
- durch den Verband gemeldet werden;
- Trainer oder ehemaliger Läufer (d.h. kein aktiver Läufer einer anderen Disziplin, ausgenommen Läufer der Adult-Bewerbe) oder ISU/Internationaler Schieds- und/oder Preisrichter oder eine Person sein, welche mit Eiskunstlaufen befasst ist und gute Kenntnisse über die Arbeit mit (Computer-) Daten und mit Video Systemen hat;
- gutes Fachwissen in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paar-laufen, Eistanzen, Synchronized Skating) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- muss in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als nationaler DRO gearbeitet haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben;
- ein ISU Seminar für Data & Replay Operator abgeschlossen haben und vom ISU-Vizepräsidenten für Eiskunstlauf empfohlen werden.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als Data & Replay Operator zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als DRO in beiden Funktionen bei zumindestens zwei internationalen Wettbewerben oder nationalen Wettbewerben (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) gearbeitet haben;
- im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben.
ISU DRO
Voraussetzungen:
Um als ISU Data & Replay Operator anerkannt bzw. zum Seminar zugelassen zu werden muss die betreffende Person:
- durch den Verband gemeldet werden;
- Trainer oder ehemaliger Läufer (d.h. kein aktiver Läufer einer anderen Disziplin, ausgenommen Läufer der Adult-Bewerbe) oder ISU/Internationaler Schieds- und/oder Preisrichter oder eine Person sein, welche mit Eiskunstlaufen befasst ist und gute Kenntnisse über die Arbeit mit (Computer-) Daten und mit Video Systemen hat;
- gutes Fachwissen in der jeweiligen Disziplin (Einzellaufen, Paar-laufen, Eistanzen, Synchronized Skating) im Hinblick auf die technischen Aspekte haben;
- gut Englisch können;
- über gutes Kommunikationsgeschick verfügen;
- Anweisungen geben können und zur Teamarbeit fähig sein;
- muss in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als nationaler DRO gearbeitet haben;
- im Kalenderjahr der Nominierung das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben;
- ein ISU Seminar für Data & Replay Operator abgeschlossen haben und vom ISU-Vizepräsidenten für Eiskunstlauf empfohlen werden.
Tätigkeitsnachweis:
Um für die alljährliche Wiederanerkennung als Data & Replay Operator zugelassen zu sein, muss die betreffende Person:
- in den 24 Monaten, die dem 31. Juli im Jahr der Nominierung vorangehen, als DRO in beiden Funktionen bei zumindestens zwei internationalen Wettbewerben, einem ISU Wettbewerb und einem nationalen Wettbewerb (Junioren- oder Senioren Staatsmeisterschaft oder Junioren- oder Senioren Landesmeisterschaft) gearbeitet haben;
- im Kalenderjahr der neuerlichen Nominierung das Alter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben.