Partnerschulen
Kriterien zur Aufnahme und zum Verbleib an Partnerschulen
Einzel- und Paarlaufen
Für alle Schulen, für die ein Verbandsempfehlungsschreiben als Voraussetzung für die Aufnahme und den Weiterverbleib notwendig ist, gelten laut Vorstandsbeschluss von Dezember 2014 und März 2020 folgende Kriterien:
Unterstufe: Start in der vorangegangenen Saison bei einem satzungsgem. Jugendlaufen / Skate Austria Cup.
Oberstufe: Startberechtigung für die altersgem. A-Gruppe muss gegeben sein.
- Start bei der nationalen Meisterschaft in der altersgemäßen Kategorie. Sollte es in einer Alterskategorie noch keine nationale Meisterschaft gegeben haben so entfällt dieses Kriterium.
- Leistungsmäßiges Training (ca. 5x pro Woche)
- Bei Nichterfüllung der genannten Kriterien aufgrund besonderer Umstände wie z.B.: Krankheit oder Verletzung, ist es möglich, dass der Verband dennoch eine Empfehlung für die Aufnahme oder den Weiterverbleib abgibt.
- In Grenzfällen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass der Sportler die erforderlichen Kriterien im Folgejahr erbringen kann, ist es auch möglich, dass der Verband eine Empfehlung für die Aufnahme oder den Weiterverbleib gibt.
- Für Neuaufnahmen erstellt der Verband bei Kontingentengpässen eine Rangliste nach sportlicher Leistung. Die sportlich vielversprechendsten Läufer, die auch den schulischen Anforderungen entsprechen, sollen aufgenommen werden.
Eistanzen
Für alle Läufer/innen, die in der Disziplin „Eistanzen“ an den Start gehen möchten, gelten folgende Kriterien:
Kriterium 1
Start bei der nationalen Meisterschaft in der altersgemäßen Kategorie. Sollte es in einer Alterskategorie keine nationale Meisterschaft gegeben, so entfällt dieses Kriterium.
Kriterium 2
Nachweis über mindestens vier gelaufene (nationale oder internationale) Wettbewerbe
Kriterium 3
zu erlaufende Punkteanzahl bei einem oder mehreren in Kriterium 1 oder 2 genannten Bewerben
- und 2. Klasse Unterstufe: mind. 20 Punkte
- und 4. Klasse Unterstufe: mind. 30 Punkte
- und 2. Klasse Oberstufe: mind. 40 Punkte
- und 4. Klasse Oberstufe: mind. 60 Punkte
Alle drei Kriterien werden rückwirkend angewendet, d.h. sie müssen in der Saison vor Beginn des jeweiligen Schuljahres erfüllt werden. Bei Neuaufnahme wird mit der Direktion ein Stichtag vereinbart, zu dem die Läuferin / der Läufer die Kriterien zu erfüllen hat. Es gelten ausschließlich Wettbewerbe, die den Regeln der ÖWO bzw. der Internationalen Eislaufunion (ISU) entsprechen.
Ausnahmen:
- Bei Nichterfüllung der genannten Kriterien aufgrund besonderer Umstände (z.B. Krankheit oder Verletzung) ist es möglich, dass der Verband dennoch eine Empfehlung für die Aufnahme oder den Weiterverbleib abgibt.
- In Grenzfällen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass die Sportlerin / der Sportler die erforderlichen Kriterien im Folgejahr erbringen kann, ist es auch möglich, dass der Verband eine Empfehlung für die Aufnahme oder den Weiterverbleib gibt.
- Für Neuaufnahmen erstellt der Verband bei Kontingentengpässen eine Rangliste nach sportlicher Leistung. Die vielversprechendsten Läufer/innen, die auch den schulischen Anforderungen entsprechen, sollen aufgenommen werden.